Zustands- und Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung)

Allgemeines

Der seinerzeit zuständige §61a LWG NRW wurde mit Inkrafttreten des geänderten Landeswassergesetz 2013 ersatzlos gestrichen!

Seit November 2013 ist die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW) im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht und somit rechtskräftig!
Weitere Informationen finden Sie auch zum Download auf der Seite vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.

Jeder Grundstückseigentümer in Deutschland, der eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet diese Anlage auf Zustands- und Funktionsfähigkeit zu überprüfen s. WHG (Wasserhaushaltsgesetz § 60,61).

Zustands- und Funktionsprüfungen dürfen nur zertifizierte Sachkundige durchführen, die auch in der Landesliste des Landes NRW aufgeführt sind.
Diese Liste finden Sie hier: Suche nach zertifizierten Sachkundigen.

Unsere Mitarbeiter sind auch in der Landesliste aufgeführt und haben die entsprechende Zertifizierung zur Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung an privaten Abwasseranlagen!


Generell unterscheidet man also zwischen einer Prüfung beim Neubau und einer Prüfung beim Altbau (Grundstücksentwässerung im Bestand).

Aber warum überhaupt eine Zustands- und Funktionsprüfung?

Beim Neubau ist diese Frage schnell beantwortet denn Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, denn nach Ablauf der Gewährleistung geht es um Ihr Geld...
denn oft werden Mängel erst Jahre später erkannt!

Beim Altbau ist die Antwort etwas komplexer, denn hier hat der Gesetzgeber nur noch die Eigentümer in Wasserschutz- / Wassergewinnungsgebieten in die Pflicht genommen Ihre Abwasserrohre überprüfen zu lassen und verbindliche Fristen vorgegeben.

Unabhängig davon kann die Gemeinde von ihrer Satzungsermächtigung Gebrauch machen und einen Grundstückseigentümer zur Prüfung auffordern, auch wenn keine landesweiten Fristen vorgegeben wurden!

Aber mal ehrlich... was sollen diese ganzen Fristen und Verordnungen?
Jeder sollte doch etwas Eigenverantwortlichkeit übernehmen und seine Rohre und Kanäle überprüfen lassen und nicht erst warten bis man zu irgend etwas gezwungen wird!

Denn:

  • Wir steigern den Wert unseres Eigentums denn unser Eigentum ist eine Kapitalanlage!
  • Wir erkennen Mängel früh genug um ausreichend Zeit zum Handeln zu haben!
  • Wir können diese Mängel grabenlos reparieren, da wir Sie früh genug erkannt haben!
  • Wir bleiben von akuten Rohrverstopfungen und Geruchsbelästigungen hoffentlich verschont!
  • Wir wissen endlich wo unsere Feuchtigkeitsschäden am Gebäude herkommen!
  • Wir haben keine Ratten mehr... auch wenn Sie niedlich sind!
  • Wir können unsere Rückstauprobleme beseitigen und bleiben von überfluteten Kellern verschont!

Den positiven Umweltaspekt wollen wir auch nicht unerwähnt lassen!

Denn:

  • Austretendes Abwasser durch kaputte und undichte Rohre belastet unseren Boden und “unser höchstes Gut“ nämlich unser Trinkwasser!
  • Durch Undichtigkeiten eintretendes Wasser senkt den Grundwasserspiegel und belastet zusätzlich die Klärwerke was wieder zu steigenden Abwassergebühren führt!

Wie ist der Ablauf bei einer Zustands- und Funktionsprüfung?

  1. Wir reinigen die Abwasseranlage mittels Wasserhochdruck.
  2. Anschließend befahren wir das Abwassernetz Ihres Grundstücks mittels einer abbiegefähigen und schwenkbaren Kamera von einem Punkt aus: Vom Revisionsschacht.
  3. Alle erfassten Daten werden im Büro ausgewertet und eine Skizze Ihres Abwassernetzes wird erstellt.
    Vor Ort bekommen Sie schon ein Feedback der Zustands- und Funktionsprüfung und evtl. Ratschläge zur Verbesserung oder Umgestaltung Ihres Abwassernetzes.
    In manchen Kommunen ist eine Druckprüfung erforderlich. Sollte Dies bei Ihnen zutreffen wird Diese im Anschluss an die Kamerabefahrung bzw. nach evtl. Sanierungsarbeiten ausgeführt.

Nach den Arbeiten bekommen Sie eine Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung sowie alle geforderten Unterlagen.

Ablauf bei einer Dichtheitsprüfung

Vorsicht vor Kanalhaien!